Laut einer Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums schätzen Experten, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen immer wichtiger werden. Dieser Wirtschaftsbereich ist seit einiger Zeit in aller Munde, nachdem er viel zu lange ein Schattendasein geführt hat.
Zu viele Angebote werden jedoch "schwarz" erbracht. Ca. 16% der Schwarzarbeit entfallen auf Dienstleistungen, die Familien im Alltag entlasten. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Putzhilfen, Kinder- oder Hausaufgabenbetreuung.
Damit die Schwarzarbeit zurückgedrängt wird und Eltern das Familienleben und den Beruf besser unter einen Hut bekommen, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die zu Steuerlichen Verbesserungen führt.
Somit hilft der, der seine Dienstleister nicht mehr am Fiskus vorbei abrechnet, zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wie profitieren Familien?
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 kann für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bis zu 20%, höchstens insgesamt 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Dieser Steuerbonus wird bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Damit der Bonus auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet wird, muss der Dienstleister eine Rechnung ausstellen, welche dann per Überweisung, durch Einzugsermächtigung, oder via Online-Banking beglichen werden muss. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.